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Sägewerk und Holzhandel im Kreis Tübingen

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Tübingen - Lohnschnitt - Definition und Bedeutung

Saegewerk / Holzhandel

Unter dem Begriff des Lohnschnittes versteht man die Dienstleistung des Verarbeitens von Rundhölzern mittels Sägewerk. Dabei kommt es nicht selten vor, dass auch sogenannte mobile Sägewerke zum Einsatz kommen.

Bei dieser Art findet die Bezahlung des Betreibers der Anlage in Form eines Stundenlohns statt. Eine andere Variante ist die Bezahlung nach sogenannten Festpreisen. Dabei wird im Vorfeld je nach Produkt ein Stückpreis für die Herstellung von Latten, Brettern, Balken oder Kanthölzern ausgemacht.

Neben dem Lohnschnitt gibt es auch die sogenannte Lohntrocknung und Lohnspaltung. Bei der Lohntrocknung geht es darum, die Feuchtigkeit aus dem Holz zu bekommen und bei der Lohnspaltung geht es, wie der Begriff schon sagt, um das Zerkleinern des Holzes für den Brennholzhandel bzw. für den Kaminholzhandel.